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Arten der Leistungsbeschreibung

Übersicht

Die VOB unterscheidet zwei Arten der Leistungsbeschreibung:

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm wird vielfach auch als Funktionalausschreibung bezeichnet. Hierbei werden nicht alle Leistungen einzeln nach Art und Umfang in einzelnen Leistungsverzeichnissen beschrieben und in der Regel Gewerke weise vergeben. Vielmehr wird hauptsächlich die Bauaufgabe beschrieben. Aus dieser Beschreibung müssen die Bewerber alle für die Entwurfsbearbeitung und ihr Angebot maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennen können. Dazu sind der Zweck der fertigen Leistung als auch die an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen anzugeben.

 

Diese Art der Ausschreibung wird in erster Linie angewendet, wenn der Auftraggeber das Bauvorhaben im Rahmen eines Generalunternehmer- oder Generalübernehmerauftrags vergeben will. Allerdings ist es ausgesprochen schwierig, in vielen Fällen vielleicht sogar nahezu unmöglich, eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm so aufzustellen, dass diese den Anforderungen nach einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A entspricht. Dadurch ist es in vielen Fällen kaum möglich, die eingereichten Angebote miteinander zu vergleichen und zu einem gesicherten Ergebnis und einer entsprechenden Vergabeentscheidung zu kommen.