VOB-gerecht ausschreiben und abrechnen
VOB-gerecht ausschreiben und abrechnen – Was bedeutet das eigentlich genau?
Überall im Bauwesen wird die VOB in Verbindung mit Ausschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Bauverträgen, Abrechnung von Bauleistungen usw. genannt. Ausschreibungen – in der Regel für Bauvorhaben öffentlicher Auftraggeber – werden als Ausschreibungen nach VOB angekündigt. In Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibungen wird immer wieder auf die VOB Bezug genommen und diese zur Vertragsgrundlage erklärt. Ebenso wird in vielen Bauverträgen, aber auch in Handwerkerangeboten und Handwerkerrechnungen die VOB als Vertraggrundlage genannt. Und wenn es später um die Abrechnung der Bauleistungen geht, dann wird darüber gestritten, ob es sich bei bestimmten Leistungen um Nebenleistungen oder um Besondere Leistungen handle, ob die Abrechnungsmengen „VOB-gerecht“ ermittelt wurden, ob nach Zeichnung oder örtlichem Aufmaß abzurechnen sei, wie die Abrechnungsregeln der VOB auszulegen seien. Besonders häufig wird darüber gestritten, ob bestimmte Leistungen aufgrund der Leistungsbeschreibung zum vertraglichen Leistungsumfang gehören würden oder ob Nachtragsforderungen gerechtfertigt seien.
Das wird noch dadurch verstärkt, dass die VOB inzwischen mit einer Regelmäßigkeit von durchschnittlich zwei Jahren verändert wird. Die Ausgabe 1992 wurde 1996 und 1998 jeweils durch Ergänzungsbände aktualisiert. Dann kamen die Ausgaben 2000 und 2002, 2005 kam der Ergänzungsband zur VOB 2002 und die letzte Ausgabe ist jetzt die neue VOB von 2006. Daraus resultiert vielfach die Verunsicherung, welche Ausgabe der VOB im speziellen Fall eigentlich anzuwenden sei. Außerdem ist immer wieder zu beobachten, dass Planer ebenso wie ausführende Handwerker mit veralteten Ausgaben der VOB arbeiten. Die Krönung – und auch das habe ich in der Praxis schon erlebt – ist es, wenn ein Handwerker sich in einem Streit über eine auszuführende Leistung auf die VOB beruft und sich dann bei genauerem Nachfragen herausstellt, dass dieser Handwerker überhaupt keine VOB besitzt. Aber selbst, wenn man in der richtigen Ausgabe der VOB die Lösung einer Frage sucht, wird man immer wieder auf Regeln stoßen, die leider keine eindeutige und unmissverständliche Antwort geben. Aus diesem Grund gibt es ja auch eine Reihe von Kommentaren, die versuchen, hier Klarheit zu schaffen. In diesem Heft möchte ich Ihnen gerne einige grundlegende Hinweise und Erläuterungen geben, die Ihnen helfen sollen, Ihre Leistungsbeschreibungen sicher und VOB-gerecht zu formulieren und Abrechnungen ebenso sicher durchführen und prüfen zu können. Ebenso werde ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in Teil C der VOB Ausgabe 2006 geben. Selbstverständlich kann dieses Heft aber nicht das Studium der speziellen ATV der VOB/C und entsprechender Kommentare ersetzen.
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