WEKA - VOB und Ausschreibung - Software für Architekten und Handwerker

Ausführung der Leistungen

Übersicht

Ebenso wie es sich bei den Angaben zu den Stoffen und Bauteilen in Abschnitt 2 jeder ATV um die Regelanforderungen der betreffenden Stoffe und Bauteile handelt, handelt es ich bei den Anforderungen an die Ausführung der Leistungen in Abschnitt 3 jeder ATV um die jeweilige Regelausführung. Das heißt, dass die entsprechende Leistung nach den Festlegungen der betreffenden ATV auszuführen ist, wenn der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Anforderungen an die Ausführung nennt. Es ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung darauf hinweist, dass eine Leistung entsprechend der Regelausführung der ATV auszuführen ist. Dies ergibt sich von selbst allein dadurch, dass die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart wird.

Der Auftragnehmer seinerseits kann bei der Kalkulation darauf vertrauen, dass der Auftraggeber nur die Regelausführung fordert, wenn er in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben macht. Wenn der Auftraggeber trotzdem andere Anforderungen an die Ausführung stellen will, muss er das dem Auftragnehmer in der Leistungsbeschreibung angeben, wenn er spätere Nachträge vermeiden will.

 

Außerdem ist natürlich zu bedenken, dass strengere Anforderungen an eine Leistung, wenn diese schon teilweise oder vollständig erbracht ist, wenn überhaupt nur noch mit erheblich höherem Aufwand zu erfüllen sind. Deshalb können die damit verbundenen Kosten bei einer nachträglichen Beauftragung erheblich höher ein, als bei Beauftragung bereits im Hauptauftrag. Der Auftraggeber sollte vor dem Aufstellen der Leistungsbeschreibung deshalb zunächst einmal seine Anforderungen an die einzelnen Leistungen festlegen. Dann sollte der Ausschreibende diese Anforderungen mit den in der betreffenden ATV festgelegten Regelausführungen vergleichen. Wenn diese übereinstimmen, brauchen diese Anforderungen in der Leistungsbeschreibung nicht erwähnt zu werden. Weichen die Anforderungen des Auftraggebers aber von den Regelausführungen ab, dann sollte das dem Auftragnehmer in der Leistungsbeschreibung mitgeteilt werden. Hierzu drei Beispiele, zwei davon in Verbindung mit Anforderungen an die Toleranzen.