Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen / Vertragsbedingungen - Definition
Vertragsbedingungen, Vorbemerkungen, Vortexte - Was ist darunter zu verstehen und was regle ich wo?
Die Begriffe Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen, zum Teil wird auch von Vortexten gesprochen, gehen ziemlich durcheinander. Ich habe den Eindruck, dass kaum jemand genau weiß, was sich hinter den verschiedenen Begriffen eigentlich verbirgt. Selbst in der Fachliteratur werden diese Begriffe vielfach so verwendet, dass man den Eindruck haben muss, dass es sich im Prinzip um verschiedene Bezeichnungen für dasselbe handeln muss. Das ist aber nicht so.
Zunächst ist festzustellen, dass der Begriff Vortexte ein allgemeiner Begriff ist, der nirgendwo verbindlich definiert ist. Dieser Begriff ist auch in der VOB nicht zu finden. Er sollte deshalb möglichst nicht verwendet werden, damit das Durcheinander der Begriffe nicht noch unnötig verstärkt wird. Bei den beiden anderen Begriffen Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen sieht es dagegen etwas anders aus. Ich werde Ihnen nachfolgend erläutern, was unter den Begriffen zu verstehen ist und welche Funktionen Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen im Rahmen der Vergabeunterlagen haben.