Vergabe von Bauvorhaben - Einholung von Angeboten
Einholung von Angeboten
Ziel eines wohl jeden Bauherrn ist es, sein Bauvorhaben nicht nur mängelfrei und termingerecht, sondern auch möglichst kostengünstig zu realisieren. Deshalb wird er, bevor er Firmen und Handwerker mit der Ausführung der Bauleistungen beauftragt, wissen wollen, welcher potenzielle Auftragnehmer diese Leistungen am kostengünstigsten anbieten kann. Außerdem wird er vergleichen wollen, ob die zunächst als Kostenschätzung und Kostenberechnung vom Planer prognostizierten Baukosten mit den tatsächlich zu erwartenden Kosten in Einklang stehen. Der Bauherr will deshalb zunächst etliche Angebote vorliegen haben, anhand derer er die Kosten beurteilen und entscheiden kann, welchem der Bieter er den Auftrag erteilen wird. Damit aber die Angebote ihren Zweck erfüllen können, müssen sie vergleichbar sein. Alle Angebote müssen denselben Leistungsumfang betreffen. Würden die Angebote auf differierenden Leistungsumfängen aufbauen, wären sie selbstverständlich nicht vergleichbar. Es würden dann die sprichwörtlichen Äpfel mit Birnen verglichen. Kein vernünftig denkender Mensch wird sich ein Produkt, z.B. ein Auto, anbieten lassen, ohne sich vorher genau zu überlegen, welche Art, Leistung, Ausstattung usw. dieses Produkt haben soll.
Diese Anforderungen wird er möglichst präzise und vollständig verschiedenen Anbietern vorlegen, sodass diese darauf ihr Angebot abgeben können. Von den Angeboten, die er seiner Vergabeentscheidung zugrunde legt, erwartet der Bauherr in aller Regel, dass diese verlässlich sind. Das gilt insbesondere für solche Bauleistungen, bei denen nicht mit großen Unwägbarkeiten gerechnet werden muss. Bei Sanierungsmaßnahmen allerdings können eher schon einmal Leistungen, deren Umfang und Erfordernis im planerischen Vorfeld nicht abschließend beurteilt werden konnten, auftreten. Zum Beispiel kann es sein, dass Decken oder Wände in einem genutzten Gebäude nicht geöffnet werden konnten und deshalb nicht abschließend beurteilt werden kann, wie der Zustand der dahinter liegenden Bausubstanz ist. Ein nicht allzu weltfremder Bauherr wird einsehen, dass es in solchen Fällen zu unvorhergesehenen Leistungen und damit zu zusätzlichen Kosten kommen kann. Aber bei allen Leistungen, deren Umfang bei ordentlicher Planung vorher bekannt sein musste, wird er erwarten, dass es zu keinen gravierenden Abweichungen und rst recht nicht zu zahlreichen oder umfangreichen Nachträgen kommen wird.
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