VOB-gerecht ausschreiben und abrechnen – Was bedeutet das eigentlich genau?
Jetzt wird abgerechnet – nach der aktuellen VOB/C!
Das Ausschreiben und das Abrechnen von Bauleistungen gehören sicherlich nicht zu den beliebtesten Tätigkeiten eines Planers. Und auch in der Ausbildung wird man nur selten gut darauf vorbereitet oder man umgeht dieses Thema bewusst. Früher oder später wird man aber damit konfrontiert und dann heißt es aufgepasst – denn überall lauern Fallen!
Das Geheimnis liegt in der „VOB-gerechten Ausschreibung“…
Nachträge während der Bauausführung resultieren meist aus einer nicht VOB-
gerechten Leistungsbeschreibung. Doch wie schreibe ich eigentlich „VOB-gerecht“ aus und was bedeutet das genau?
Eine große Risikoquelle stellen Begriffe dar, die in der Praxis falsch eingesetzt werden, da sie jeder anders interpretiert. So ist das z.B. mit den „Vertragsbedingungen“, „Vorbemerkungen“ oder den „ZTV“: Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen, was ist in ihnen zu regeln und was nicht? Wer sich hier gut auskennt, hat klare Vorteile und kann Streitigkeiten von vorneherein aus dem Weg gehen!
Die VOB ist am Bau ja nicht mehr wegzudenken. Oft geben Handwerker in
ihren Angeboten an, dass die VOB Vertragsgrundlage sein soll. Wenn es zum
Streit über die Abrechnung von Leistungen kommt, wird immer wieder die
VOB erwähnt: „Dieses muss nach VOB so abgerechnet werden, jenes ist nach
VOB abzuziehen.“ Leider muss man aber immer wieder feststellen, dass viele
noch mit einer veralteten Ausgabe arbeiten. Grund genug, sich mal mit der
aktuellsten Ausgabe der VOB auseinanderzusetzen. Teil C brachte etliche, teils
gravierende Änderungen mit sich, 19 Normen wurden fachlich, 19 redaktionell
überarbeitet. Zugleich sind einige neue Normen hinzugekommen, so z.B.
die ATV „Abbruch- und Rückbauarbeiten“.
Mit diesem PDF-Download formulieren Sie zukünftig problemlos ihre Leistungsbeschreibungen VOB-gerecht und können ihre Abrechnungen sicher prüfen. Der Download verschafft Ihnen den richtigen Durchblick durch den „Begriffsdschungel“.
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