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VOB-gerecht abrechnen, wie geht das?

VOB-gerecht abrechnen - PDF Download - WEKADurch die Leistungsbeschreibung werden die Abrechnungseinheiten vorgegeben. Unter Umständen werden für bestimmte Leistungen besondere Abrechenregeln festgelegt. Aber auch andere Angaben und Hinweise wie z.B. abweichende oder ergänzende Anforderungen an die Ausführung oder unter bestimmten Voraussetzungen in der Leistungsbeschreibung als eigene Leistungspositionen aufgeführte Nebenleistungen wirken sich letztendlich auf die Abrechnung der erbrachten Leistungen aus. Eine VOB-gerechte Abrechnung besteht also zunächst einmal darin, dass ausschließlich Hauptleistungen und Besondere Leistungen abgerechnet werden. Nebenleistungen werden grundsätzlich nicht gesondert abgerechnet, diese sind bei der Kalkulation der Hauptleistungen und Besonderen Leistungen mit einzurechnen. Nebenleistungen, die in begründeten Einzelfällen als eigene Positionen ins Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, stellen im eigentlichen Sinn keine Nebenleistungen mehr dar, sondern werden zu Hauptleistungen. In diesem Fall werden Leistungen, die eigentlich Nebenleistungen sind, aus der Kalkulation bestimmter Leistungen, für die diese Nebenleistungen benötigt werden, herausgenommen. Deshalb sollte der Auftragnehmer eigentlich die Angebotspreise dieser Leistungspositionen um den entsprechenden Kostenanteil der normalerweise in der Kalkulation für die Nebenleistung enthaltenen Betrag reduzieren. Bieter, die ihre Kalkulation nicht entsprechend sorgfältig durchdenken, laufen dann aber auch Gefahr, dass andere Bieter, die auch solche Überlegungen gewissenhaft bei ihrer Angebotskalkulation anstellen, günstiger anbieten können und dadurch die Ausschreibung gewinnen.

Eine Leistung, die nach den Regeln des Abschnitts 3 einer ATV zum vertraglichen Leistungsumfang zählt, stellt ebenfalls in der Regel eine Nebenleistung dar, wenn nicht ausdrücklich in der ATV in Abschnitt 3 und/oder Abschnitt 4.2 dazu festgelegt wird, dass es sich um eine Besondere Leistung handelt. Neben diesen Aspekten des VOB-gerechten Abrechnens sind aber insbesondere das Berücksichtigen und bei Bedarf richtige Auslegen der Abrechenregeln der Abschnitte 5 aller ATV eine Grundvoraussetzung für ein VOB-gerechtes Abrechnen erbrachter Bauleistungen.

In diesem PDF-Report finden Sie wichtige Informationen, wie Sie zukünftig VOB-gerecht abrechnen.

 

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