Praxisbeispiele zur ATV DIN 18459 Abbruch und Rückbauarbeiten
Der Geltungsbereich der ATV DIN 18459 umfasst den teilweisen oder vollständigen Abbruch oder Rückbau von baulichen und technischen Anlagen.
Unter Abbruch ist das Zerstören, z.B. mit der Abrissbirne, durch Sprengung und anschließende Zerkleinerung der restlichen Teile durch den Einsatz von hydraulischem Gerät, von Bauwerken, Bauteilen oder Anlagen zu verstehen. Der dabei entstehende Schutt wird entsorgt.
Der Rückbau hat dagegen die Trennung nach Entsorgungsgesichtspunkten und evtl. Wiederverwertung (Recycling) von noch brauchbaren Einzelteilen zum Ziel und erfordert deshalb in der Regel ein sorgfältigeres Vorgehen bei der Ausführung.
Zu den Abbruch- und Rückbauarbeiten zählen auch Demontage, Stemmarbeiten und dergleichen im Rahmen von Umbauten und Sanierungen. Darunter fallen z.B. auch Kernbohrarbeiten zum Herstellen von Durchbrüchen, das Herstellen von Schlitzen, das Brechen von Durchbrüchen und Öffnungen, z.B. für neue Fenster und Türen, das Abbrechen einzelner Wände oder Wandteile, der Ausbau von Estrich, das Abdecken von Dächern, Ausbau von Installationen etc.
Die ATV DIN 18459 gilt nicht für Erdarbeiten, auch wenn sie in Verbindung mit Abbruch- und Rückbauarbeiten ausgeführt werden, für diese gilt die ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“. Ebenfalls gilt die aktuelle ATV nicht für das Roden von Bäumen, Sträuchern und dergleichen. Solche Arbeiten, selbst wenn sie in Verbindung mit Abbruch- und Rückbauarbeiten ausgeführt werden sollten, können keine Abbruch- und Rückbauarbeiten darstellen, weil es sich dabei um Arbeiten an Pflanzen und nicht an baulichen oder technischen Anlagen handelt. Für diese Arbeiten gilt die ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“.
In diesem PDF-Download finden Sie Praxisbeispiele zur Anwendung der ATV Abbruch- und Rückbauarbeiten. In Beispiel 1 geht es um Ausschreibung und Abrechnung einer abzubrechenden Wand nach Raummaß, in Beispiel 2 um eine abzubrechende Wand mit der Abrechnung nach Flächenmaß. Beispiel 3 und 4 behandeln Ausschreibung und Abrechnung beim Sägen einer Aussparung und des Ausbaus von schwimmendem E-Strich.
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