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Honorarermittlung

Prüffähige Abrechnung

Verträge nach HOAI 2009

Fachinformationen

 

Ausschreibung

Als "Ausschreibungen“ werden formalisierte Vergabeverfahren zur Einholung von Angeboten bezeichnet. Der Bauvertrag kommt in diesem Fall durch die Annahme eines im Ausschreibungsverfahren eingegangenen Angebots zustande. Die näheren Regelungen dazu enthalten das BGB und die VOB/A.

Ausschreibungsverfahren im Sinn der VOB/A sind:

  • die öffentliche Ausschreibung und bei EU-weiten Vergaben das offene Verfahren
  • die beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb und bei EU-weiten Vergaben das nichtoffene Verfahren
  • das Verhandlungsverfahren mit und ohne Vergabebekanntmachung
  • der wettbewerbliche Dialog

 

 


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